Schulbibliothek

Die Schulbibliothek der Kärntner Tourismusschulen ist sowohl eine Freihand- (d.h. alle Bücher können in den Bibliotheksräumen benützt werden) als auch eine Leihbibliothek.

Zurzeit sind ca. 8500 Medien (Druckwerke, Videos, DVD, CD, CD-ROM) verfügbar. Audiovisuelle bzw. elektronische Medien können auch in den Bibliotheksräumen abgespielt werden. Zu diesem Zweck ist die Bibliothek mit Fernsehgeräten, CD-, Video- bzw. DVD-Player und vier PCs (davon ein Verwaltungscomputer) ausgestattet. Ein  lokaler Drucker kann von den Schülern kostenlos benützt werden. Alle Computer sind ans Internet sowie an das lokale Netz angeschlossen.

Die Medien werden mit Hilfe des Bibliotheksprogramms „Littera Windows“ verwaltet. Für Schüler besteht damit die Möglichkeit, eigenständig im Bibliotheksbestand zu recherchieren.

 

Österreich liest. Treffpunkt Bibliothek

 

 

Impressionen

Öffnungszeiten

Links

Bibliotheksordnung

  1. Allgemeines
    • Die vorliegende Bibliotheksordnung ist Teil der Hausordnung.
    • Die Schulbibliothek ist eine Freihandbibliothek und das Lern- und Informationszentrum der Schule, in dem sämtliche Medien benützt werden können.
    • Die Medien können von allen Schulangehörigen kostenlos entliehen werden.
    • Die PCs in der Bibliothek stehen während der Öffnungszeiten für Recherche-Zwecke zur Verfügung und sind nach der Benützung auszuschalten.
  1. Öffnungszeiten
    • Die jeweils für ein Schuljahr geltenden Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Bibliothekstür und Veröffentlichung auf der Schulhomepage bekannt gemacht.
  1. Ausleihe und Verleihbedingungen
    • Entlehnungen sind nur mit gültigem Schülerausweis möglich.
    • Jeder Benützer kann bis zu 5 Medien gleichzeitig entlehnen. In Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich. Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. In jedem Fall ist die/der EntlehnerIn für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der entliehenen Medien selbst verantwortlich.
    • Die Verleihfrist beträgt 2 Wochen. Eine Verlängerung innerhalb dieses Zeitraumes ist nur unter Vorweis des Mediums möglich. Die Entlehnfrist kann maximal zweimal verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
  1. Schadenersatz/Verlust
    • Bei Überschreitung der Leihfrist kann die/der EntlehnerIn zur Mithilfe bei der Bibliotheksarbeit (Bücher einbinden, Medien ordnen etc.) herangezogen werden bzw.es kann eine Versäumnisgebühr eingehoben werden.
    • Sämtliche Medien sind sorgfältig zu behandeln.
    • Der Wert beschädigter oder verloren gegangener Bücher ist nach Absprache mit der Bibliothekarin zu ersetzen.
    • Wer entlehnte Bücher bis Schulschluss nicht zurückbringt oder ersetzt, erhält das Jahreszeugnis erst nach Rückgabe oder Ersatz der ausgeliehenen Medien.
  1. Verhalten in der Bibliothek
    • Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek sind für Schüler nur zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten können die Räumlichkeiten für Gruppen- und Projektarbeiten, für die die Ressourcen der Bibliothek benötigt werden, benützt werden.
    • Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht gestattet.

Jeder Bibliotheksbenützer erkennt mit der Benützung der Bibliothek diese Ordnung an.

Kontakt

 

SCHULBIBLIOTHEKARIN
Prof. Mag. Ingrid Falle
Tel. 04242/3007-514
Falle.Ingrid@kts-villach.at

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