Hotelfachschule (HFS)

Allgemeines

Die HFS ist eine dreijährige berufsbildende mittlere Lehranstalt im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und besitzt das Öffentlichkeitsrecht des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.
Das Schuljahr beginnt am dritten Montag im September und dauert bis Ende Mai/Anfang Juni.

Absolventen/innen der HFS führen die Berufsbezeichnung

HOTELKAUFMANN/-FRAU

Weitere Details

Aufnahme

Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe, ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände.

 

Ausgangsschule


Aufnahmeprüfung


HFS
(3-jährig)

HLT
(5-jährig)

AHS

Nein

Nein

Hauptschule



1. Leistungsgruppe

Nein

Nein

2. Leistungsgruppe (Sehr gut und Gut)

Nein

Nein

2. Leistungsgruppe (Befriedigend und Genügend)

Nein

Ja*

3. Leistungsgruppe

Ja

Ja

* Bei positivem Bescheid der Klassenkonferenz bei einem „Befriedigend“ ist keine Aufnahmeprüfung erforderlich.

 

Der Antrag auf Aufnahme muss heuer zwischen

10. Februar - 2. März 2012

erfolgen.

Schülerinnen und Schüler, die sich in der 8. Schulstufe befinden, müssen das Original und eine Abschrift (Kopie) der Schulnachricht (= Semesterzeugnis) vorlegen.

Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern, deren Schulnachricht bereits eine Anmeldebestätigung einer anderen Schule aufweist, dürfen nicht mehr angenommen werden.

 

Formulare

Ausbildungsinhalte

Lehrfächer Hotelfachschule

Ausbildungskosten

Ausbildungskosten

I. Internatsschüler

1. Lern- und Arbeitsmittel
inkl. Lehrküchenbeitrag (Mwst. befreit)

EU-Bürger

€ 1.229,00

Sonstige

€ 2.090,00

2. Internatskosten
Verpflegung, Unterkunft, Bettwäsche (inkl. 10% Mwst.)

EU-Bürger und Ausländer

€ 3.465,00

II. Externe Schüler
Lern- und Arbeitsmittel
inkl. Lehrküchenbeitrag (Mwst. befreit)

EU-Bürger

€ 1.229,00

Sonstige

€ 2.090,00

Sollte ein Ausschluss während des Schuljahres ausgesprochen werden müssen oder erfolgt ein freiwilliger Austritt im Laufe eines Schuljahres, so können von den gesamten Jahresausbildungskosten nur die anteilsmäßigen Verpflegungskosten rückverrechnet werden.

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